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Dimitri Schulz, Malermeister
Am Wetterschacht 12
44534 Lünen
Fon 02306. 99 676 44
Fax 02306. 99 676 45
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Web schulz-mala.de
Handwerkskammer Dortmund-Lünen
Finanzamt Hamm St.-Nr.: 322 / 5280 / 1695
Gestaltung: mifisdesign Dortmund
Bildernachweis:
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Maler- und Lackiererinnungsverband Westfalen
Prinz-Friedrich-Karl-Straße 46 . 44135 Dortmund
Tel.: 0231/55 69 96-0 . Fax: 0231/ 55 69 96 99
Allgemeine Geschäftsbedingungenfür Malerbetriebe
Für die Ausführung von Maler- und Lackierarbeiten gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB, Teil B, DIN 1961) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung mit den nachstehenden Ergänzungen. Der Wortlaut der VOB Teil B ist diesen Geschäftsbedingungen als Anlage beigefügt.
I. Leistungsumfang
1. Dem Leistungsumfang liegen, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur überschlägig ermittelte Leistungsmengen zugrunde.
2. Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet. (§ 2 Nr. 2 VOB, Teil B)
3. Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach den für Maler- und Lackierarbeiten einschlägigen Allgemeinen Technischen Vorschriften wie z.B.
DIN 18 299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art)
DIN 18 349 (Betonerhaltungsarbeiten)
DIN 18 363 (Maler- und Lackierarbeiten)
DIN 18 364 (Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- u. Aluminiumbauten)
DIN 18 365 (Bodenbelagsarbeiten)
DIN 18 366 (Tapezierarbeiten)
DIN 18 350 (Putz- uns Stuckarbeiten)
Die Leistung wird aus Zeichnungen ermittelt, soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, wird die Leistung durch Aufmaß ermittelt.
II. Urheberrecht und Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen , Skizzen, Aufmaßberechnungen und ähnliches, die von uns erstellt und dem Angebot beigefügt sind, bleiben unser geistiges Eigentum.Die Weitergabe an Mitbewerber oder die sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Bei Nichtzustandekommen eines Vertrags sind diese Unterlagen unaufgefordert an uns zurückzugeben.
III. Änderung des Angebotspreises
Tritt nach Abgabe des Angebotes eine wesentliche Veränderung der Preisermittlungsgrundlage, z.B. durch Lohn- und Gehaltserhöhungen, durch Erhöhung tariflicher oder gesetzlicher Sozialaufwendungen, durch allgemeine Materialpreissteigerungen oder die Erhöhung gesetzlicher Abgaben und Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) ein, so ändern sich die Angebotspreise für den Teil der Leistungen, der vereinbarungsgemäß erst vier Monate nach Vertragsabschluss durchgeführt wird.
IV. Zahlungen
1. Gemäß §16 VOB, Teil B, sind uns Abschlagszahlungen in möglichst kurzen Zeitabständen in Höhe des Wertes der nachgewiesenen, vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages zu gewähren.
2. Unsere Schlussrechnung ist alsbald nach Zugang zu überprüfen. Die Schlusszahlung ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Schlussrechnung, zu leisten. Skontoabzüge sind nicht zulässig.
V. Haftung
1. Werden von uns erbrachte Leistungen vor der Abnahme durch den Auftraggeber oder durch Dritte beschädigt oder zerstört, so entfällt der Zahlungsanspruch nicht.
2. Für notwendige Ausbesserungsarbeiten ist eine zusätzliche Preisvereinbarung zu treffen.
VI. Abnahme
1. Die Abnahme der Leistung hat unverzüglich nach Mitteilung über die Fertigstellung zu erfolgen.
2. Die Abnahme gilt als erfolgt:
-wenn der Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung die Leistung nicht abnimmt, § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B,
-wenn der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen hat, nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung §12 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B.
VII. Gewährleistung
1. Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr.
2. Die Verjährungsfrist für alle Mängelbeseitungsansprüche gemäß §13 Nr. 5 VOB Teil B, beträgt bei Maler- und Lackierarbeiten in Neubauten und bei vollständigen Renovierungen 2 Jahre, die Überholungsarbeiten (Teilrenovierung) 1 Jahr.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile der Ort unseres Betriebssitzes.
2. Der Gerichtsstand für Nichtkaufleute und Minderkaufleute ist der Ihres Wohnsitzes.
IX. Zusätzliche Vereinbarungen
1. Vereinbarungen, die vom Inhalt der VOB, Teil B, und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.
2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der andere Bestimmungen.
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